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Kosten der Förderung?

meine heilpädagogische förderung kann in der regel kostenfrei in anspruch genommen werden. die finanzierung erfolgt über das bundessozialhilfegesetz.

alle leistungen können selbstverständlich auch als selbstzahler wahrgenommen werden.

das erste beratungsgespräch ist kostenfrei.

haben sie noch fragen?
rufen sie mich einfach an!

Das Einzugsgebiet der heilpädagogischen Praxis

Das Einzugsgebiet der heilpädagogischen Praxis - Vergiss mein nicht - reicht in Schwaben von Günzburg bis Mindelheim und von Neu-Ulm bis Augsburg

mit den Städten: Augsburg, Babenhausen, Bobingen, Burgau, Burtenbach, Diedorf, Dillingen, Dinkelscherben, Fischach, Gessertshausen, Gundelfingen, Günzburg,  Horgau, Ichenhausen, Illertissen, Jettingen, Kirchheim, Krumbach, Lauingen, Leipheim, Mindelheim, Pfaffenhausen, Pfaffenhofen, Schwabmünchen, Senden, Thannhausen, Ursberg, Vöhringen, Weißenhorn, Wertingen, Ziemetshausen, Zusmarshausen